Immobilienfinanzierung
Forward-Darlehen
Mit einem so genannten Forward-Darlehen haben Sie die Möglichkeit, sich bereits Heute die niedrigen Zinsen für Ihre Anschlussfinanzierung zu sichern.
Bei dem Forward-Darlehen wird neben dem Zinssatz auch der Tilgungssatz und die zu finanzierende Summe bereits heute vertraglich festgehalten, obwohl das alte Darlehen noch läuft. Dabei entspricht die Höhe des Forward-Darlehens, üblicherweise der Restschuld des alten Darlehens zum Ende der Zinsbindung.
Der Abschluss eines Forward-Darlehens ist i.d.Regel immer dann möglich, wenn die Zinsbindung des bestehenden Darlehens innerhalb der nächsten drei Jahre ausläuft. Besonders sinnvoll ist diese Art der Absicherung immer dann, wenn man sich unmittelbar vor einer Phase steigender Zinssätze befindet und wenn weiter von einem steigenden Zinsniveau auszugehen ist. Denn mit den Forward-Darlehen sichert man sich das niedrige Zinsniveau für seine Anschlussfinanzierung bereits bei Vertragsabschluss.
Die Zinsbindungsfrist für das Forward-Darlehen beginnt erst dann, wenn das alte Darlehen abgelöst wird. Mitunter beginnt die Zinsbindung aber auch bereits bei Abschluss des Forward-Darlehens zu laufen.
Tipp: Der Abschluss eines Forward-Darlehens ist nur dann sinnvoll, wenn zum Ablauf der Zinsbindungsfrist keine weiteren Sondertilgungen oder eine vorzeitige Rückzahlung geplant sind. Evtl. Sondertilgungen sollten berücksichtigt werden.
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