Baufinanzierung
Wohnungsbauförderung der Länder
Auch die Bundesländer haben Finanzierungsprogramme, um den Wohnungsbau zu fördern. Jedoch sind die Programme nicht einheitlich, da jedes Bundesland selbst bestimmen kann, wie viel finanzielle Hilfen den Bauherren bzw. Erwerbern von Wohneigentum zur Verfügung gestellt werden sollen.
Die einzelnen Bundesländer legen dabei jedes Jahr aufs Neue Fördertöpfe, mit finanzieller Unterstützung des Bundes, auf. Der Bund legt mit seinem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) lediglich die Rahmenbedingungen fest. Wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfallen soll, ist Aufgabe der Länder. Aufgrund einer Vielzahl von sachlichen und persönlichen Voraussetzungen muss jedoch erwähnt werden, dass nur wenige Antragsteller in den Genuss dieser Fördermittel kommen. Einen besonderen Vorzug, bei der Gewährung der Fördergelder erhalten in der Regel kinderreiche Familien und Schwerbehinderte.
Obwohl die einzelnen Bundesländer in Ihren Entscheidungen vorwiegend frei sind, gibt es einige Grundsätze, die für nahezu jedes Bundesland gelten. Zu diesen Grundsätzen zählen beispielsweise:
- Einen Rechtsanspruch auf eine Förderung gibt es grundsätzlich nicht
- Ein Neubauvorhaben wird in der Regel nur dann unterstützt, wenn der Antrag vor Baubeginn gestellt wurde bzw. beim Kaufvorhaben der Kaufvertrag noch nicht unterschrieben ist.
- Je nach Bundesland muss ein unterschiedlicher Eigenkapitalanteil erbracht werden. Diese Mindestbeteiligung liegt zwischen 10 bis 25 Prozent der Baukosten.
- Besonders hochwertige Neubauten werden in der Regel nicht gefördert. So gibt es beispielsweise je nach Bundesland unterschiedliche Wohnflächengrenzen.
- Weiter werden die Fördergelder nur genehmigt, sofern nach Abzug der monatlichen Belastung noch genug Geld für den Lebensunterhalt zur Verfügung bleibt.
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