Baufinanzierung
Wohn-Riester
Durch das Eigenheimrentengesetz, das am 1.8.2008 in Kraft getreten ist, wurde die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ausgeweitet bzw. verbessert.
Bei den übrigen Formen von Riester-Verträgen (private Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne) besteht auch weiterhin die Möglichkeit, das angesparte Kapital – anstelle einer lebenslangen Rentenzahlung – förderunschädlich als Einmalentnahme für den Kauf oder den Bau einer selbstgenutzten Immobilie zu verwenden.
Durch die neue Eigenheimrente (“Wohn-Riester“) besteht nunmehr auch die Möglichkeit, die staatlichen Zulagen direkt in die Immobilienfinanzierung als Sondertilgungen zu integrieren.
Im Übrigen gelten für die Wohn-Riester-Förderung die grundsätzlichen Rahmenbedingungen der staatlich geförderten zusätzlichen privaten Altersvorsorge: Förderberechtigt sind, neben Beamten und sonstigen Empfängern von Besoldungsbezügen, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer (ohne Einkommensgrenzen). Wer nicht förderberechtigt ist, etwa Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird darüber hinaus mittelbar begünstigt, sofern der förderberechtigte Ehegatte einen eigenen Riester-Vertrag abschließt und bespart.
Die staatliche Altersvorsorgezulage beläuft sich auf bis zu 154 € jährlich je Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) gewährt. Wie bei den übrigen Formen der Riester-Verträge lohnt sich auch das Wohn-Riestern insbesondere für kinderreiche Familien.
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