Lexikon
für die Baufinanzierung
In unserem Lexikon finden Sie die wichtigsten Begriffe der Bau- und Immobilienfinanzierung erklärt.
Abgeschlossenheitsbescheinigung:
Bescheinigung der Baubehörde, dass die mit Nummern bezeichneten Wohn- und/oder nicht
Wohnzwecken dienenden Räume in sich abgeschlossen sind. Diese Bescheinigung ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum.
Ablaufleistung:
Hierbei handelt es sich um den Betrag, der am Ende der Laufzeit bei einer Kapitallebensversicherung dem Versicherer
ausgezahlt wird. Die Ablaufleistung setzt sich aus der Versicherungssumme und der Überschussbeteiligung zusammen. Wird ein Festdarlehen in Verbindung mit einer Lebensversicherung aufgenommen, erfolgt die Tilgung des Darlehens aus der
Ablaufleistung der Versicherung.
Altbau:
In vielen Rechtsgebieten wird zwischen Alt- und Neubau unterschieden. Hauptsächliche Bedeutung hat die Unterscheidung im wohnungs-
wirtschaftlichen und steuerlichen Bereich.
Altengerechtes Wohnen:
Hier sollen die speziellen Wohnbedürfnisse alter Menschen berücksichtigt werden.
Anderkonto:
Das Anderkonto (auch: Notaranderkonto) ist ein so genanntes Treuhandkonto. Dieses wird vom Notar zur zwischenzeitlichen Verwahrung
von Geldern bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften benutzt.
Annuitätendarlehen:
Das Annuitätendarlehen ist ein Bankdarlehen, bei dem die gleich bleibende Jahresraten (Zins- und Tilgung) zu zahlen
sind.
Auflassung:
Die Auflassung ist die Einigung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Eigentumswechsel beim Grundstückskauf.
Auflassungsvormerkung:
Da die Auflassung nicht gleich nach Unterzeichnung des Kaufvertrages möglich ist, wird zugunsten des
Grundstückskäufers in Abteilung II des Grundbuches eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Somit sichert sich der Käufer des Grundstücks, den Anspruch auf Übertragung des Eigentums am Grundstück.
Ausbauhaus:
Dieser Begriff wird häufig bei Neubauvorhaben verwendet. Hierunter versteht man ein Haus, dessen endgültige Fertigstellung
(Restausbau) der Bauherr selbst übernimmt. Eine einheitliche Definition über ein Ausbauhaus gibt es nicht. Jedoch gilt festzuhalten, dass einzelne Gewerke durch den Bauherren in Eigenleistung zu erbringen sind und es sich nicht um ein
schlüsselfertiges Haus handelt.
Außenanlagen:
Zu den Außenanlagen gehören beispielsweise die Gartenanlagen mit Pflanzungen, die Befestigungen von Wegen, die Terrasse, der
Gartenteich, usw. Beim Neubauvorhaben sind die Kosten für Außenanlagen in der Gesamtkostenaufstellung zu berücksichtigen.
Bauabnahme:
Die Bauabnahme erfolgt zwischen den Bauherren (Erwerber) und den Bauunternehmer (Bauträger) zu einem vereinbarten Termin. Hierbei
wird die in Auftrag gegebene Bauleistung vom Bauherren abgenommen und eventuelle Mängel, die noch beseitigt werden müssen, werden in einem Abnahmeprotokoll festgehalten.
Bauantrag:
Hiermit leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren ein. Je nach Bundesland muß der Bauherr dem Antrag entsprechende
Bauvorlagen (hierzu gehören beispielsweise die Bauzeichnungen, ein Lageplan, eine Baubeschreibung, sowie baustatische Nachweise) beifügen.
Baubeschreibung:
Die Baubeschreibung ist eine Art Leistungsbeschreibung zum geplanten Bauvorhaben. Sie sollte vom Hausverkäufer jedem
Bauherren vor Unterschrift auf dem Bauvertrag ausgehändigt werden.
Baufinanzierung:
Von einer Baufinanzierung wird immer dann gesprochen, wenn es um die Finanzierung von langfristigen Bau- oder
Kaufvorhaben geht.
Baugebiet:
Hierbei handelt es sich um ein Gebiet, dass zur Bebauung in einem Flächennutzungsplan festgehalten wird. In einem
Flächennutzungsplan können neben Bauflächen also auch Baugebiete dargestellt werden. Unterschieden wird zwischen Baugebieten mit einem einfachen Bebauungsplan und Baugebieten mit qulifizierten Bebauungsplan.
Baugenhmigung:
Hierunter versteht man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Baubehörde für ein Bauvorhaben. Mit der Baugenehmigung
entsteht ein Rechtsanspruch auf Durchführung des Bauvorhabens. Die Regelungen zur Baugenehmigung sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und daher Ländersache.
Baugesetzbuch:
Rechtsgrundlage für das Bauplanungs- und Städtebaurecht.
Baugrenze:
Eine Baugrenze darf bei Durchführung des Bauvorhabens nicht überschritten werden. Die Baugrenze wird im Bebauungsplan festgehalten.
Bauherrenhaftpflichtversicherung:
Für die Sicherheit auf seiner Baustelle ist der Bauherr selbst verantwortlich. D.h.
für Schäden die andere Personen auf der Baustelle erleiden, haftet der Bauherr. Wird beispielsweise ein Füßgänger von herabfallenden Bauteilen getroffen oder fällt ein spielendes Kind in einen ungesicherten Kellerschacht drohen dem Bauherren
Schadensersatzansprüche. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt gegen Schäden, die sich aus der Verkehrssicherungspflicht des Bauherren ergeben.
Baukindergeld:
Fördergeld für Kinder nach dem Eigenheimzulagengesetzt.
Bauland:
Hierunter versteht man Flächen (auch: Baugrundstücke) auf denen Häuser errichtet werden dürfen.
Baunebenkosten:
Die Baunebenkosten sind ein Teil der Gesamt- kostenaufstellung und sollten bei jedem Neubauvorhaben berücksichtigt
werden. Hierzu zählen beispielsweise die Kosten für die Baugenehmigung, Vermessungskosten, Kosten für Baustrom, Kosten für Bauwasser, Kosten für Behördenleistungen, usw.
Bauspardarlehen:
Das Bauspardarlehen ist ein Darlehen, auf welches ein Bausparer Anspruch hat, nachdem er einen Bausparvertrag soweit
angespart hat bis die Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bausparvertag:
Mit einem Bausparvertrag plant ein Bausparer, in der Regel durch monatliche Ansparleistungen, ein Guthaben anzusparen, um
in Zukunft sein Bau- oder Kaufwunsch zu einem günstigen Zinssatz zu finanzieren. Dieser Zinssatz steht bereits jetzt schon fest und wird vertraglich festgehalten.
Bauzeitzinsen:
Unter Bauzeitzinsen sind Zinsen zu verstehen, die bei einem Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer Vor- oder
Zwischenfinanzierung anfallen. Diese Zinsen fallen vor Bezugsfertigkeit des Objektes an.
Beleihung:
Die maximale Kreditsumme, die Kreditinstitute für eine Immobilienfinanzierung ausgeben, richtet sich immer nach der Höhe des
Beleihungswertes.
Bereitstellungszinsen:
Wenn ein Immobiliendarlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen wird, zahlen die Bauherren für
den noch nicht abgerufenen Darlehensteil Bereitstellungszinsen. Die bereitstellungszinsfreie Zeit variiert von Kreditinstitut zu Krediinstitut. Die Höhe der Bereitstellungszinsen liegt üblicherweise bei 0,25% Zinsen pro Monat.
Bewirtschaftungskosten:
Hierzu zählen die laufenden Kosten, die sich aus der Bewirtschaftung einer Immobilie ergeben.
Blankodarlehen:
Bausparkassen haben häufig die Möglichkeit, ohne weitere Sicherheiten (wie beispielsweise eine Grundschuld), kleinere
Darlehen zu vergeben.
Carport:
Ein Carport ist ein nur zum Teil geschlossener aber überdachter Untertsellplatz für Kraftfahrzeuge.
Damnum:
Differenzbetrag zwischen Darlehenssumme und Auszahlungsbetrag (auch: Disagio oder Abgeld).
Drempel:
Unter einem Drempel versteht man die Außenwandhöhe eines Dachraumes zwischen der Geschossdecke und dem zur Vergrößerung des Dachraumes
angehobenen Dach (auch: Kniestock).
Effektivzins:
In einem effektiven Zinssatz werden die weiteren Kosten (wie beispielsweise die Kosten für ein Disagio) eines Darlehens
berücksichtigt. Daher liegt ein Effektivzins üblicherweise immer über dem Nominalzinssatz. Kreditgeber sind nach der Preisangabenordnung verpflichtet den Kunden einen effektiven Jahreszinsssatz zu nennen. Jedoch bleibt zu berücksichtigen, dass
bei weitem nicht alle Kosten (wie beispielsweise Kontoführungsgebühren oder Schätzkosten) im effektiven Jahreszinssatz enthalten sind. Ein effektiver Jahreszinssatz muß auch immer dann angegeben werden, wenn ein Zinssatz nicht über die gesamte
Laufzeit festgelegt wird.
Eigenheimzulage:
Steuerliche Förderung für den Erwerb von selbstgenutzten Wohneigentum.
Eigenkapital:
Vermögenswerte die Bauherren bzw. Erwerber von Immobilien mit in Ihre Baufinanzierung einbinden möchten.
Eigenleistungen:
Unter Eigenleistungen versteht man die Erbringung von Arbeitsleistungen bei einem Bauvorhaben. Häufig werden diese
Leistungen auch als Muskelhypothek bezeichnet. Weiter sollten die geplanten Eigenleistungen immer im Finanzierungsplan berücksichtigt werden.
Einliegerwohnung:
Eine Einliegerwohnung ist eine Wohnung in einem Eigenheim, die vermietet ist. Häufig ist die Einliegerwohnung im
Dach- oder Kellergeschoss anzufinden.
Erbbaurecht:
Von einem Erbbaurecht ist immer dann die Sprache, wenn der Berechtigte bzw. Erbauberechtigte auf oder unter einem fremden
Grundstück ein Bauwerk errichten darf.
Festdarlehen:
Bei einem Festdarlehen handelt es sich um ein Darlehen, welches während der vereinbarten Laufzeit nicht getilgt wird. Während
der Darlehenslaufzeit sind nur Zinszahlungen zu leisten. Die Tilgung des Darlehens erfolgt zum Ende der Laufzeit in einer Summe. Häufig erfolgt die Tilgung über eine Lebensversicherung oder über einen angesparten Bausparvertrag.
Finanzierungskosten:
Zu den Finanzierungskosten zählen beispielsweie die Kosten für ein Disagio, Bereitstellungszinsen,
Bearbeitungsgebühren, Schätzkosten, Wertermittlungsgebühren, usw.
Flurkarte:
In einer Flurkarte sind alle Flurstücke einer Gemarkung abgebildet.
Flurstück:
Jedes Flurstück wird im Kataster mit einer bestimmten Nummer aufgeführt und bezeichnet somit eine bestimmte Grundstückfläche.
Forward-Darlehen:
Mit einen Forward-Darlehen kann man sich bereits heute einen Zinssatz für ein Darlehen sichern, dessen
Zinsbindungsfrist in näherer Zukunft ausläuft. Insbesondere dann interessant, wenn man sich in Zeiten steigender Zinsen befindet und davon auszugehen ist, dass die Zinsen weiterhin steigen werden.
Fremdkapital:
Fremdkapital ist der Oberbegriff für aufgenommene Finanzierungsmittel.
Fremdwährungsdarlehen:
Von einem Fremdwährungsdarlehen ist immer dann die Rede, wenn man Finanzierungsmittel in einer fremden
Währung aufnimmt.
Gemarkung:
Eine Gemarkung ist ein Gebilde aus mehreren Flurstücken.
Grundbuch:
Das Grundbuch ist ein öffentliches Register welches beim Amtsgericht geführt wird. Aus dem Grundbuch sind die Eigentumsverhältnisse
eines Grundstücks, die Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück und die auf dem Grundstück ruhenden Grundpfandrechte ersichtlich.
Grundbuchamt:
Das Grundbuchamt ist eine Behörde, die die Grundbücher führt.
Grundpfandrecht:
Ein Grundpfandrecht ist aus der Sicht des Grundstückseigentümers eine Belastung seines Grundstücks. Das
Grundpfandrecht ist das üblicherweise in der Praxis verwendete Absicherungsmittel für ausgegebene Darlehen von Kreditinstituten. Vorwiegend in der Form einer Grundschuld. Eingetragen wird die Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchs.
Hypotheken als Absicherungsmittel verlieren immer mehr an Bedeutung in der Praxis.
Grundschuld:
Die Grundschuld ist das überwiegend verwendete Absicherungsmittel der Kreditinstitute für ausgegebene Darlehen. Das bestehen
der Grundschuld ist nicht vom Bestand einer Forderung abhängig.
Grundstück:
Rechtlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche.
Hypothek:
Die Belastung eines Grundstück mit einer Hypothek bedeutet, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Hypothek eingetragen ist,
eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundstück wegen einer Forderung zu zahlen ist. Die Hypothek setzt das Bestehen einer Fordederung voraus.
Kapital-Lebensversicherung:
Lebensverischerung, die nicht nur der Todesfallabsicherung, sondern auch der Geldanlage dient.
KfW:
Die KfW “Kreditanstalt für Wiederaufbau” ist eine Kreditanstalt öffentlichen Rechts und vergibt Fördermittel im Rahmen wirtschaftspolitisch
orientierter Programme. Die Darlehensmittel der KfW sind immer über die finanzierende Bank zu beantragen. Privatkunden haben keinen direkten Zugang zur KfW.
Konditionen:
Unter dem Begriff der Konditionen sind die Bedingungen zu verstehen, unter denen die Kreditinstitute Ihre Darlehen anbieten.
Häufig sind damit aber nur die Zinsangebote gemeint.
Lageplan:
Der Lageplan enthält die Grenzen des zu bebauenden Grundstück.
Lebensversicherung:
Die Lebensversicherung ist ein Absicherungsinstrument für die Zukunft. Zu unterschieden sind die
Kapitallebensversicherung (Absicherung für den Todes- und Erlebensfall) und die Risikolebensversicherung (Absicherung ausschließlich für den Todesfall).
Löschung:
Unter Löschung versteht man die Beseitung einer Eintragung im Grundbuch.
Maklerprovision:
Unter einer Maklerprovision ist die Vergütung für eine erfolgreiche Tätigkeit des Maklers zu verstehen.
Modernisierung:
Hierunter versteht man alle baulichen Maßnahmen an einem bestehendem Objekt, die den Wert des Objektes nachhaltig erhöhen.
Muskelhypothek:
Andere Bezeichnung für die geplanten Eigenleistungen am Bauvorhaben, die durch den Bauherren selbst und seine Helfer
erbracht werden. Die Muskelhypothek senkt den Fremdkapitalbedarf. Sollte jedoch nicht zu hoch angesetzt werden, da man sich häufig überschätzt.
Nichtabnahmeentschädigung:
Die Nichtabnahmeentschädigung fällt an, wenn ein Darlehensnehmer ein vertraglich vereinbartes
Darlehen nicht oder nicht in voller Höhe in Anspruch nimmt.
Nominalschuld:
Auf die Nominalschuld werden die Zinsen berechnet. Die Nominalschuld unterscheidet sich vom eigentlichen Auszahlungsbetrag,
wenn beispielsweise ein Disagio abgezogen wird.
Nominalzins:
Der Nominalzins ist der Zinssatz, mit dem das Darlehen zu verzinsen ist. Der Nominalzins enthält keine Kreditnebenkosten (wie
beispielsweise das Disagio) und darf daher nicht mit dem Effektivzins verwechselt werden.
Prolongation:
Unter einer Prolongation versteht man eine Zinsverlängerung eines bestehenden Darlehens bei einem Kreditinstitut.
Penthousewohnung:
Großzügig und luxuriös ausgestattete Wohnung dirket unterm Dach eines mehrgeschössigen Wohnhauses.
Rangänderung:
Bei einer Rangänderung wird ein vorrangig mit einen nachrangig eingetragenem Grundpfandrecht getauscht.
Realkredit:
Der Realkredit ist ein langfristiger durch eingetragene Grundpfandrechte abgesicherter Kredit.
Risikolebensversicherung:
Die Risikolebensversicherung ist eine Versicherung die ausschließlich den Todesfall absichert.
Rückkaufswert:
Der Rückkaufswert ist der Wert, den ein Versicherter erhält, wenn er die Versicherung vorzeitig kündigt.
Schätzkosten:
Die Schätzgebühr wird häufig von Banken für die Wertermittlung einer Immobilie verlangt.
Sondertilgungen:
Eine Sondertilgung beinhaltet das Recht, während der Laufzeit eines Darlehens, zusätzliche Tilgungen leisten zu können.
Zu unterscheiden sind feste und optionale Sondertilgungen. Feste Sondertilgungen müssen zu einem bestimmten im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Optionale Sondertilgungen hingegen nicht.
Tilgung:
Unter einer Tilgung versteht man den Betrag, mit dem der Darlehensnehmer seine aufgenommenen Mittel zurückzahlt.
Tilgungsaussetzung:
Eine Tilgungsaussetzung wird üblicherweise immer dann vereinbart, wenn die aufgenommenen Darlehensmittel zum Ende
der Laufzeit in einer Summe zurückgezahlt werden sollen. Häufig erfolgt die Tilgung dann durch einen angesparten Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung.
Umschuldung:
Mit den Geldern eines neu aufgenommenen Darlehens wird ein bestehendes Darlehen abgelöst. Häufig in Zeiten sinkender Zinssätze
der Fall (Umschldung aufgrund günstigerer Konditionen). Vorteil ist, dass die monatliche Belastung sinkt. Jedoch ist bei einer Umschuldung häufig mit zusätzlichen Gebühren zu rechnen.
Verkehrswert:
Unter einem Verkehrswert versteht man den Wert, den man Heute beim Verkauf einer Immobilie erzielen würde.
Vorfälligkeitsentschädigung:
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Betrag, den ein Darlehensnehmer zahlen muß, wenn er
ein bestehendes Darlehen vor Ablauf der Zinsbindungsfrist vorzeitig zurück zahlen möchte.
Wohngeld:
Staatlicher Zuschuss für sozial schwache Mieter.
Zinsbindung:
Unter einer Zinsbindung versteht man die vertraglich vereinbarte Zeit im Darlehensvertrag, über die der Darlehenszinssatz
unverändert bleibt.
Zinsen:
Zinsen sind der Preis für das vorübergehend aufgenommene Fremdkapital.
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