Flexibel bei der Finanzierung bleiben

Das Risiko, mit möglichen Zinserhöhungen konfrontiert zu werden, wodurch sich in gleichem Maße die monatliche Belastung erhöhen würde, wird von den meisten Bauherren und Immobilienkäufern gescheut. Variabel verzinsliche Darlehen werden hierzulande dementsprechend vergleichsweise selten abgeschlossen. Stattdessen genießen Darlehen mit einer Festzinsvereinbarung, vornehmlich aus Gründen einer sicheren Kalkulationsgrundlage und Planungssicherheit für die Zukunft, meistens den Vorzug beim Abschluss einer Baufinanzierung.

Allerdings ist bei dem Abschluss einer Festzinsvereinbarung zu beachten, dass der Sicherheit gegenüber möglichen Zinssteigerungen auch der Nachteil einer geringeren Flexibilität seitens des Kreditnehmers gegenüberstehen kann. Eine vorzeitige Rückzahlung von Festzinsdarlehen ist grundsätzlich nicht möglich. Auch außerplanmäßige Sondertilgungen stoßen bisweilen auf Probleme in Form einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung. Diese stellt die finanzierende Bank als Ausgleich für den gewissermaßen entstandenen Schaden, nämlich den entgangenen Zinsgewinn im Vergleich zur planmäßigen und vertragskonformen Bedienung des Darlehens, in Rechnung. Im Zuge des unter den Kreditinstituten zunehmend stärkeren Wettbewerbs hat sich jedoch die Möglichkeit für den Kunden, auch während einer abgeschlossenen Festzinsbindung kostenlose Sondertilgungen leisten zu können zunehmend verbreitet, meist bis zu einer jährlichen Obergrenze. Auch die mögliche kostenlose Änderung des Tilgungssatzes ist ein Mehr an Flexibilität, das man sich für seine Immobilienfinanzierung bei Vertragsabschluss sichern sollte. Beide Vertragsbestandteile, also kostenlose Sondertilgungen und kostenlose Änderungen des laufenden Tilgungssatzes, schließen sich in der Praxis übrigens nicht aus. Um sich ein Höchstmaß an Flexibilität zu sichern, ohne auf die Vorteile der Zinssicherheit verzichten zu müssen, sollte man unabhängige Finanzdienstleister, die mit einer Vielzahl an Banken zusammenarbeiten und die bestehenden Möglichkeiten dementsprechend gut kennen, um Rat fragen.

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Wissenswertes zur Wohnungsbau-Prämie

Beim Bausparen sollte man sich die Chancen auf staatliche Prämien nicht entgehen lassen. Einen Anspruch auf die steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitnehmer-Sparzulage hat man, wenn man Vermögenswirksame Leistungen in einem Bausparvertrag anlegt und die im 5. Vermögensbildungsgesetz genannten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Prämienberechtigt bezüglich der Wohnungsbau-Prämie ist, wer die im Wohnungsbauprämiengesetz genannten Einkommensgrenzen nicht überschreitet und zudem das Bausparguthaben einer wohnwirtschaftlichen Verwendung unterzieht.

Die wohnwirtschaftliche Verwendung ist jedoch nicht nur bei einer klassischen Baufinanzierung gegeben. Darüber hinaus gilt als wohnwirtschaftliche Verwendung unter anderem auch die Ablösung von Baudarlehen im Zusammenhang mit einer wohnwirtschaftlich genutzten Immobilie. Ebenfalls begünstigt hinsichtlich der Wohnungsbau-Prämie sind auch Baunebenkosten, Notarkosten und anfallende Architektenhonorare.

Wenn eine Immobilienfinanzierung ansteht, bei der ein bereits bestehendes wohnwirtschaftlich genutztes Objekt finanziert werden soll, sei es ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, sind unter anderem auch Maklerprovisionen als wohnwirtschaftliche Verwendung prämienbegünstigt. Auch Modernisierungsarbeiten, Fenster-Erneuerung, Schallisolierung, Markisen und Heizungsanlagen sind als wohnwirtschaftliche Verwendung zu klassifizieren und begründen entsprechend einen Anspruch auf die staatliche Wohnungsbau-Prämie. Weitere mögliche Verwendungen des angesparten Bausparguthabens liegen auch in der Herstellung einer Garage oder im Einbau eines Fahrstuhls, ebenso wie in der Anschaffung und Installation einer Parabol-Antenne.

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Immobilien mit Zulagen finanzieren

Der Staat hat ein breit gefächertes Instrumentarium bereitgestellt, um breiten Bevölkerungsschichten bei der Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums unter die Arme zu greifen. Ein Bausparvertrag ermöglicht es, die Fördermöglichkeiten bei der Zusammenstellung einer Immobilienfinanzierung vollständig und bequem auszuschöpfen.

Bausparen verhilft angehenden Wohnungs- oder Hausbesitzern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, zur Wohnungsbau-Prämie. Arbeitnehmer, die Vermögenswirksame Leistungen ihres Arbeitgebers erhalten, können diese auf einen Bausparvertrag fließen lassen. Gegebenenfalls können auch eigene Beiträge ohne Zuwendungen des Arbeitgebers auf diese Weise zur Gewährung der steuerfreien und sozialversicherungsfreien Arbeitnehmer-Sparzulage führen. Auch für die dritte Kategorie der staatlichen Zulagen, die man im Rahmen einer Baufinanzierung mittels Bausparen nutzen kann, die Altersvorsorge-Zulage als Bestandteil der Riester-Förderung, gilt jedoch: Nur wer die Zulagen beantragt, erhält sie auch. Wer sie nicht beantragt, verschenkt bares Geld. Die Riester-Förderung beim Bausparen sichert man sich am besten, indem man einen Dauerzulagenantrag bei der Bausparkasse stellt. Hierfür ist es unbeachtlich, ob man einen Bausparvertrag anspart, um eine Riester-Rente zur Stärkung seiner privaten Altersvorsorge zu erhalten, oder ob man die Zulagen dafür verwendet, eine Immobilienfinanzierung schneller zu tilgen. Die steuerliche Förderung wird optimiert, indem man sich zur Einkommensteuer veranlagen lässt, auch wenn man hierzu aufgrund seiner steuerlichen Situation grundsätzlich nicht verpflichtet wäre. Die Arbeitnehmer-Zulage durch Einzahlungen Vermögenswirksamer Leistungen auf einen Bausparvertrag wird ebenfalls im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beantragt. Die staatlichen Zulagen führen insgesamt dazu, dass sich die monatliche Belastung aus der Immobilienfinanzierung meist spürbar reduziert. Insbesondere bei einer Baufinanzierung ohne Eigenkapital sollte man die gegebenen Fördermöglichkeiten aus diesem Grunde ausschöpfen und diese nicht verschenken.

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Baufinanzierung ohne Eigenkapital

Auch ohne Einsatz eigener Mittel kann eine Baufinanzierung funktionieren. Eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist dann darstellbar, wenn die monatliche Belastung aus dem regelmäßig zur Verfügung stehenden Einkommen des Kunden bestritten werden kann. Dies ist angesichts niedriger Zinsen häufig auch dann gegeben, wenn ein Eigenkapitalanteil noch nicht angespart wurde, um ihn in die Finanzierung einbringen zu können. Insbesondere sollte man berücksichtigen, dass eine staatliche Förderung der eigenen vier Wände, beispielsweise durch Wohn-Riester, eine Variante der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge, nicht vorhandenes Eigenkapital quasi ersetzt. Wer diese relativ neue Form der Wohneigentumsförderung nutzen kann und wie hoch die Förderung im Einzelnen ausfällt, hängt von mehreren Kriterien ab. Informieren sollte man sich in jedem Fall. Auch Selbstständige können gegebenenfalls profitieren, wenn sich in Bezug auf ihren rentenrechtlichen Status oder die persönlichen Verhältnisse Änderungen ergeben. Beispielsweise vor einer anstehenden Anschlussfinanzierung wäre ein Termin bei einer unabhängigen Unternehmensberatung hierfür ein guter Zeitpunkt, um seine Möglichkeiten auszuloten.

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Anschlussfinanzierung günstiger gestalten

Bei einer Immobilienfinanzierung steht in den meisten Fällen irgendwann eine Anschlussfinanzierung an. Wenn die Festzinsvereinbarung ausläuft, die zwischen Kunde und Kreditinstitut getroffen wurde, gilt es, den nächsten Finanzierungsabschnitt vertraglich zu vereinbaren. Zu regeln sind der Darlehenszinssatz, die Höhe der regelmäßigen Tilgung, die Möglichkeit des Kunden, bei Bedarf Sondertilgungen zu leisten, und darüber hinaus die Dauer der Zinsfestschreibung. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Zinssätze variabel zu gestalten. Dies bedeutet einerseits ein höheres Maß an Flexibilität, andererseits aber auch ein Risiko. Dieses besteht darin, dass der Kunde bei steigenden Zinsen mit einer höheren monatlichen Belastung konfrontiert wird, da die finanzierende Bank die gestiegenen Zinsen in Form von Konditionsanpassungen weitergeben wird. Entsprechend sind hierzulande traditionell Festzinsvereinbarungen bei einer privaten Immobilienfinanzierung dominierend und üblich. Insgesamt sind somit bei einer anstehenden Prolongation bzw. Anschlussfinanzierung alle wesentlichen Bestandteile der Darlehensvereinbarung auf den Prüfstand zu stellen.

Ein Aspekt, der für viele Kunden interessant sein kann, die schon länger in eigenen vier Wänden wohnen und demnächst eine Anschlussfinanzierung benötigen, ist eine recht junge Möglichkeit der staatlichen Förderung. Privates selbstgenutztes Wohneigentum wird unter bestimmten Voraussetzungen durch Zulagen und steuerliche Vergünstigungen gefördert. Über die sogenannte Eigenheimrente, besser bekannt als Wohn-Riester, sollte man sich am besten bei einem qualifizierten unabhängigen Finanzdienstleister informieren, um zu klären, ob man hiervon für seine Immobilienfinanzierung profitieren kann und wie hoch die Vorteile hierbei ausfallen. In der Praxis fällt die Ersparnis an Finanzierungskosten durch die staatliche Förderung dann am höchsten aus, wenn es sich ursprünglich um eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital gehandelt hat. Die Höhe der Förderung ist demgegenüber besonders lukrativ für Familien aufgrund der zusätzlichen Kinderzulagen.

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Lebensversicherung nur zum Teil sinnvoll

Lebensversicherungen werden in zwei Varianten angeboten, als kapitalbildende Versicherungen und als reine Risiko-Lebensversicherung zur Absicherung. Nur letztere Form ist in der Praxis zu empfehlen. Eine Risiko-Lebensversicherung sichert das Risiko ab, dass der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit stirbt. Die Begünstigten erhalten in diesem Falle die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Der Abschluss einer solchen Lebensversicherung kann im Zuge einer Baufinanzierung zu empfehlen sein, ebenso bei der Aufnahme größerer Kredite, sofern die Hinterbliebenen im Zweifelsfalle nicht in der Lage wären, die Verbindlichkeiten aus eigener finanzieller Kraft abzutragen. Eine preisgünstige Variante der Risiko-Lebensversicherung orientiert sich an der im Zeitablauf noch ausstehenden Restschuld der aufgenommenen Finanzierung. Der Risikoschutz sinkt also in dem Maße, wie sich die Darlehen für die Immobilienfinanzierung durch laufende Tilgungen reduzieren.

Eine Kapitallebensversicherung hingegen beinhaltet über den reinen Risikoschutz hinaus noch einen langfristigen Sparvertrag. Diese Kombination ist grundsätzlich nicht zu empfehlen. Die Trennung von Risikoschutz und Kapitalanlage, also durch Abschluss einer Risiko-Lebensversicherung und beispielsweise einer privaten Rentenversicherung führt in aller Regel anhand langjähriger Erfahrungen zu besseren Ergebnissen, insbesondere, wenn man über die Versicherung in qualitativ hochwertige Fonds investiert.

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Förderung als Eigenheimrente nutzen

Die Riester-Förderung lässt sich auch direkt in eine Immobilienfinanzierung integrieren. Für Wohn-Riester, die Eigenheimrente, gelten keine Besonderheiten im Vergleich zu den anderen Formen der Riester-Rente: Förderberechtigt sind (ohne Einkommensgrenzen), neben Beamten und anderen Empfängern von Besoldungsbezügen wie Soldaten, alle rentenversicherungspflichtigen Personen, also insbesondere Arbeitnehmer. Wer nicht förderberechtigt ist, beispielsweise Hausfrauen oder Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, wird jedoch darüber hinaus mittelbar über seinen förderberechtigten Ehegatten begünstigt. Die staatliche Zulage zur Altersvorsorge beläuft sich auf jährlich bis zu 154 € für jeden Zulageberechtigten. Darüber hinaus werden für Kinder, gekoppelt an den Kindergeldanspruch, zusätzlich bis zu 185 € bzw. 300 € (ab 2008 Geborene) jährlich gewährt. Weitere steuerliche Vergünstigungen werden von Amts wegen, also automatisch, im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichtigt. Wohn-Riester lohnt sich wie die anderen Riester-Varianten somit besonders für kinderreiche Familien. Interessant ist Wohn-Riester aus diesen Gründen insbesondere dann, wenn eine Baufinanzierung möglichst schnell getilgt werden soll.

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Immobilien als Sachwerte hoch im Kurs

Verschiedene Studien und Umfragen kommen zu dem Ergebnis, dass die eigenen vier Wände in der Bevölkerung als die sicherste Form der Altersvorsorge angesehen werden. Im Vergleich zu anderen Vermögensformen wird hierbei insbesondere auf die langfristige Werthaltigkeit von Sachwerten auch unter dem Aspekt des Inflationsschutzes abgestellt. Der lastenfreie Besitz eines Eigenheims bzw. einer Eigentumswohnung gewährleistet zudem aufgrund der Mietersparnis eine nicht unerhebliche Entlastung des monatlichen Budgets in der Phase des beruflichen Ruhestands.

Wer mit dem Erwerb einer Immobilie liebäugelt, sollte sich eingehend mit der Beschaffenheit des Objekts befassen und auch der Strukturierung und Gestaltung der Immobilienfinanzierung angemessene Zeit widmen. Neben einem Vergleich mehrerer Darlehensangebote sollte grundsätzlich auch die Einbindung besonders zinsgünstiger öffentlicher Fördergelder geprüft werden. Insbesondere in Zeiten sehr niedriger Zinsen sollte man zudem nach Möglichkeit einen etwas höheren Tilgungssatz vereinbaren oder auch Sondertilgungsmöglichkeiten nutzen. Dies gilt insbesondere für eine ursprüngliche Baufinanzierung ohne Eigenkapital. Grund ist, dass man hierdurch das Risiko mindert, bei Abschluss einer späteren Anschlussfinanzierung eine deutlich höhere monatliche Belastung in Kauf nehmen zu müssen, falls die Zinsen zu diesem Zeitpunkt allgemein gestiegen sein sollten.

Die Wahl der richtigen Versicherung der Immobilie schließlich – ob als verbundene Wohngebäudeversicherung bei einer selbstgenutzten Wohnimmobilie oder als Grundstückshaftpflichtversicherung bei einem vermieteten Objekt – ist innerhalb des gesamten Projekts ein nur geringfügiges Problem. Die Versicherungsbedingungen stellen sich im Vergleich zu anderen Arten von Versicherungen als recht homogen dar; über einen Vergleich mehrerer häufig spezialisierter Anbieter lässt sich ohne größeren Aufwand ein preiswerter Versicherungsschutz einkaufen.

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Beschleunigte Tilgung durch Zulagen

Die Riester-Rente in Zusammenhang mit einer Finanzierung hat gegenüber den besonders zinsgünstigen Förderdarlehen der öffentlichen Hand den Vorzug, dass man, falls man förderberechtigt ist, jederzeit anfangen kann. Förderprogramme zur Wohneigentumsförderung wie das KfW-Wohneigentumsprogramm kann man nämlich nicht erstmalig bei der Anschlussfinanzierung beantragen, sondern nur beim ursprünglichen Bau bzw. Erwerb der selbstgenutzten Wohnimmobilie. Wohn-Riester, die Variante der Riester-Rente, die die Immobilienfinanzierung durch Einsatz der Altersvorsorgezulagen als Sondertilgungen schneller abbauen hilft, kann man somit beispielsweise auch in Zusammenhang mit der Anschlussfinanzierung nach Auslaufen einer  Festzinsbindungsvereinbarung erstmalig abschließen. Die zusätzliche Tilgung durch die Zulagen aus der Eigenheimrente erhält jeder, der förderberechtigt ist. Bei Arbeitnehmern und Beamten ist dies der Fall, bei Selbstständigen kann dies im Einzelfall kompliziert sein; Ansprechpartner für diesen Kundenkreis kann beispielsweise eine unabhängige Unternehmensberatung sein. Wenn man die Zulagen und gegebenenfalls weiter Steuervergünstigungen erhält, gibt es keine Einkommensgrenzen, an denen das Konzept, die staatlichen Zulagen für die private Altersvorsorge als Sondertilgungen in die private Immobilienfinanzierung einfließen zu lassen, scheitern könnte. Auch ein Eigenmitteleinsatz ist nicht erforderlich. Die Eigenheimrente kann also bei Bedarf auch in eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital integriert werden.

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Alternativen zum Festzins

Als Alternative für ein Darlehen mit Festzinsvereinbarung, das für den Erwerb einer Immobilie oder als klassische Baufinanzierung aufgenommen wird, werden auch variabel verzinsliche Darlehen angeboten. Bei diesen Varianten können die Zinssätze nach festgelegten Kriterien mit einer gewissen Vorlaufzeit von der jeweiligen Bank oder Sparkasse angepasst werden. Eine Zinserhöhung wird dann vorgenommen, wenn sich allgemein eine Verteuerung der Geldbeschaffungskosten ergibt aufgrund eines gestiegenen Zinsniveaus. Umgekehrt kann der Darlehensnehmer mit einer Senkung der Darlehenszinsen rechnen, wenn sich die Marktzinsen nachhaltig in einem Abwärtstrend befinden. Ein variabel verzinsliches Darlehen beinhaltet somit Chancen und Risiken. Entsprechend sollte der Bauherr bzw. Immobilienkäufer über die künftige Zinsentwicklung eine Meinung haben. Generell wären variabel verzinsliche Darlehen dann von Vorteil, wenn der Zeitpunkt des Beginns der Finanzierung in eine Hochzinsphase fällt und mit künftigen Zinssenkungen zu rechnen ist. Eine Festzinsbindung würde in diesem Fall die Kreditkosten insgesamt merklich verteuern. Von dieser Situation sind wir derzeit jedoch Lichtjahre entfernt. Vielmehr besteht das Risiko, dass Anschlussfinanzierungen in der Zukunft zu erheblich schlechteren Konditionen werden abgeschlossen werden müssen, da sich die aktuell extrem niedrigen Zinsen bis dahin ein Stück weit in Richtung Normalität bewegt haben werden.

Um das Risiko, das bei variabel verzinslichen Darlehen darin besteht, dass sich die Zinsen aus Sicht des Darlehensnehmers nachteilig entwickeln, zu begrenzen, steht als eine mögliche Option ein Darlehen mit Zinsobergrenze zur Verfügung. Die bei dieser Darlehensvariante grundsätzlich variablen Zinssätze können hierbei nur bis zu einer festgelegten Obergrenze seitens der finanzierenden Bank oder Sparkasse erhöht werden. Die Kosten des Darlehens liegen in aller Regel über denen eines variabel verzinslichen Darlehens ohne Zinsobergrenze. Im Gegenzug wird bei Vereinbarung einer Zinsobergrenze jedoch sichergestellt, dass die Kreditkosten im ungünstigen Fall nicht ausufern können. Die maximale monatliche Belastung der Immobilienfinanzierung bleibt somit für den Darlehensnehmer kalkulierbar.

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